Schornsteinfeger müssen sich dem Wettbewerb stellen

Das Monopol der Schornsteinfeger wankt. Mitte September soll das Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens an EU Recht angepasst werden – mit einer Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2013.

Für uns Verbraucher bedeutet dies, wir können zukünftig den Schornsteinfeger unseres Vertrauens  mit der Messungen und Kehrungen beauftragen. Bisher war dies nicht möglich. Die Schornsteinfegermeister bekamen feste Bezirke zugeteilt und ein Wettbewerb fand nicht statt.

Die Brandsicherheit und der Umweltschutz muss natürlich auch in Zukunft gewährleistet werden und Eigentümer einer Immobilie müssen daher nachweisen können, das die notwendigen Arbeiten durchgeführt wurden.


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