Zugelassene Holzbrennstoffe
Holzbrennstoffe, die zur Verbrennung in Wohnhäusern zugelassen sind.
(§ 3 Abs. 1 der 1. BlmSchV )
- Grill-Holzkohle, Grill-Holzkohlebriketts
- naturbelassenes stückiges Holz einschließlich anhaftender Rinde – beispielsweise in Form von Scheitholz, Hackschnitzeln – sowie Reisig und Zapfen
- naturbelassenes nicht stückiges Holz – beispielsweise in Form von Sägemehl, Spänen, Schleifstaub oder Rinde
- Presslinge aus naturbelassenem Holz in Form von Holzbriketts – entsprechend DIN 51731 (Ausgabe Mai 1993) – oder vergleichbare Holzpellets oder andere Presslinge aus naturbelassenem Hol mit gleichwertiger Qualität.
Quelle: Ratgeber Heizen mit Holz
Die Broschüre kann auf der Seite http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-medien/index.htm angefordert, oder als PDF downgeloadet werden.
Dort finden sich auch weitere, sehr interessante Broschüren zu anderen Umweltthemen.
Hallo,
wie sieht es denn mit der Zulassung von Getreide aus? Rein theoretisch kann ja fast jeder Pellet-Ofen auch Getreide verbrennen. Aber zugelassen ist es glaube ich noch nicht.
Grüße,
Peter