Steuersatz für Brennholz nur 7%


Laut Bund der Steuerzahler gilt bei Lieferung von Brennholz der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7%.

Unter dem Begriff Brennholz fallen:

  • Rundlinge mit und ohne Rinde
  • Äste
  • Scheite
  • gespaltene Scheite
  • Kleinholz
  • Rebholz
  • Kronenholz
  • Baumholz
  • Reisigbündel
  • Baumstümpfe

Quelle: http://www.derwesten.de/nachrichten/wirtschaft-und-finanzen/ratgeber/2008/1/9/news-15265986/detail.html

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