Laut Bund der Steuerzahler gilt bei Lieferung von Brennholz der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7%.
Unter dem Begriff Brennholz fallen:
- Rundlinge mit und ohne Rinde
- Äste
- Scheite
- gespaltene Scheite
- Kleinholz
- Rebholz
- Kronenholz
- Baumholz
- Reisigbündel
- Baumstümpfe
Quelle: http://www.derwesten.de/nachrichten/wirtschaft-und-finanzen/ratgeber/2008/1/9/news-15265986/detail.html
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am Mittwoch, Januar 16th, 2008 um 14:13 und abgelegt unter der Kategorie Brennholz.
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